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Das hängt davon ab, wer den Flug storniert hat? Denn die Antwort unterscheidet sich da erheblich.

Wenn die Stornierung von der Fluggesellschaft kam (Overbooking, technische Probleme, Personalstreiks), dann hast du Anspruch auf Rückerstattung in bar, nicht auf einen Gutschein. Das gilt in Europa mit der Verordnung EG 261/2004. Du kannst zwischen Geld zurück, einem Alternativflug am selben Tag oder einem in den folgenden Tagen wählen, oder auch eine Teilrückerstattung, wenn du einen Flug mit weniger Zielen akzeptierst. Die Fluggesellschaft darf dich nicht zwingen, einen Gutschein anzunehmen: Barrückerstattung ist dein Recht.

Anders ist es, wenn die Stornierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist (extremes Wetter, Sicherheitsprobleme, Situationen wie die, die wir vor ein paar Jahren weltweit hatten). Da könnte die Fluggesellschaft von der Rückerstattung befreit sein, muss dir aber trotzdem einen Alternativflug ohne zusätzliche Kosten anbieten. Aber auch in dem Fall ist der Gutschein nicht obligatorisch, wenn du Geld forderst.

In der Praxis: Überprüfe zuerst den Grund für die Stornierung (steht in der Mitteilung, die sie dir geschickt haben), dann kontaktiere die Fluggesellschaft und mach deutlich, dass du eine Barrückerstattung willst, keinen Gutschein. Bewahre alle Zahlungsnachweise, E-Mails und Nachrichten auf. Wenn sie dich zum Gutschein drängen, erinner sie daran, dass das bei ihrer eigenen Stornierung nicht legal ist. Die Rückerstattung kann eine Weile dauern, aber es ist dein Recht.

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