Das Wichtigste hier ist, dass der Inspektor die Verletzung deutlich dokumentieren muss! Wenn die Markierung auf dem Foto aus dem Protokoll nicht sichtbar oder kaum sichtbar ist, dann ist das schon ein Grund zum Einspruch. Versuche, eine Kopie des Protokolls mit allen Fotomaterialien zu bekommen - diese müssen dem Protokoll beigefügt sein. Vergleiche sie mit deinen eigenen Fotos, die am selben Tag vom selben Ort und aus ähnlicher Entfernung gemacht wurden.
Außerdem solltest du berücksichtigen, dass die Markierung, wenn sie so abgenutzt ist, dass man sie optisch nicht erkennen kann, technisch gesehen nicht mehr als gültige Markierung nach StVO gilt. Ohne sichtbare Markierung ist es schwer, von einer Verletzung zu sprechen - der Inspektor kann dich nicht für die Nichtbeachtung von etwas bestrafen, das man nicht sehen kann. Bereite mehrere Fotos aus verschiedenen Winkeln und bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen vor - das unterstützt dein Argument vor Gericht oder bei der Beschwerdeverhandlung bei der Verkehrsbehörde.
Beachte aber: Falls es ein ehemaliger kostenpflichtiger Parkplatz ist, könnten Fragen entstehen - warum wird die Markierung nicht erneuert, wer ist dafür zuständig? Manchmal hilft dir das, manchmal brauchst du zusätzliche Nachweise. In jedem Fall lohnt es sich, Einspruch einzulegen - Hauptsache, du sammelst alles ordentlich und reiche deine Beschwerde nicht zu spät ein!