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Bei mir zuhause hab ich das auch erlebt - im Winter ist eine kalte Wohnung wirklich unangenehm, besonders wenn du nachts frierst. Rechtlich hat dein Vermieter da ziemlich enge Grenzen. Er muss dir eine Mindesttemperatur garantieren, und 19 Grad sind da deutlich zu niedrig. Die Rechtsprechung sieht es so: In den Wintermonaten muss die Heizung so funktionieren, dass du tagsüber mindestens 20-21 Grad erreichen kannst - nachts darf es auch etwas weniger sein, aber nicht extrem. Wenn es bei dir nachts deutlich kälter wird, verstößt dein Vermieter gegen seine Instandhaltungspflicht.

Was du konkret machen kannst: Dokumentier die tatsächlichen Temperaturen in deiner Wohnung, am besten täglich und an verschiedenen Stellen. Schreib dem Vermieter dann eine schriftliche Beschwerde (Brief oder E-Mail), dass die Heizung nicht ausreichend funktioniert und die Temperatur nicht hält. Gib ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung - üblicherweise 1-2 Wochen. Wenn sich nichts ändert, kannst du die Miete mindern oder notfalls die Mietkaution einbehalten, bis das Problem gelöst ist. In schlimmeren Fällen kann dich auch ein Mieterverein beraten - die meisten Städte haben einen und helfen kostenlos weiter.

Dein Vermieter darf da nicht einfach machen, was er will - es gibt eine Mindestvorgabe. Das Gesetz schreibt vor, dass die Heizung so funktionieren muss, dass du mindestens 20 - 21 Grad in deiner Wohnung erreichst (je nachdem welches Bundesland). Eine generelle Drosselung auf maximal 19 Grad verstößt dagegen, auch wenn die Energiekrise schwierig ist.

Was du praktisch machen kannst: Mach mal Fotos mit einem Thermometer (gibt's für 10 Euro) zu verschiedenen Tageszeiten, besonders morgens, wenn es bei dir am kältesten ist. Dokumentiere auch, wo genau in der Wohnung es kalt ist - Ecken, Fenster, bestimmte Räume? Das brauchst du, wenn du das schriftlich ansprechen musst. Schreib dem Vermieter eine E-Mail, in der du konkret beschreibst, dass es bei dir tagsüber unter 19 Grad ist, und bitte ihn, das zu prüfen - oft ist dann einfach ein Heizkörper falsch eingestellt oder die Heizung ist nicht richtig verteilt.

Nach dem Mietrecht musst du eine bewohnbare Wohnung bekommen, und dazu gehört auch angemessene Wärme - die anderen haben da recht, aber die genaue Grenze ist etwas flexibler als oft gedacht 🤔 Es geht nicht um starre 20 oder 21 Grad, sondern darum, dass die Heizung so funktioniert, dass du die Temperatur selbst regulieren kannst und eine gesundheitsschädliche Kälte nicht entsteht. Wenn dein Vermieter die Heizung technisch drosselt, sodass du sie gar nicht hochfahren kannst, ist das rechtlich problematisch - das wäre dann eher sein Job, die Heizanlage instand zu halten. Ich würde dir empfehlen, schriftlich zu dokumentieren, welche Temperaturen du tatsächlich misst (mehrmals am Tag, verschiedene Räume) und dem Vermieter eine Frist zu setzen, das zu beheben. Schlimmstenfalls kann das zu Mietminderung führen.

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