Studentenmietvertrag: Kann mein Vermieter meine Kaution behalten?

Hallo, ich habe für mein Studium ein Studio in Bordeaux gemietet und jetzt, wo ich im September wegziehe, sagt mein Vermieter, dass er einen Teil meiner Kaution für „normale Abnutzung" einbehält. Ist das Bluff oder legal? Ich habe nichts Ernstes kaputt gemacht, nur ein paar kleine Flecken an den Wänden.

3 Antworten

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Ich hatte auch einen merkwürdigen Vermieter, der Geld einbehalten wollte unter dem Vorwand der Abnutzung. Das ist leider klassisch. Also die Gesetze sind da klar: normale Abnutzung geht auf Kosten des Vermieters. Kleine Flecken an den Wänden, leichte Kratzer, Verfärbungen der Tapete nach Jahren - das ist alles sein Problem, nicht deins. Er darf Geld nur einbehalten, wenn du echte Schäden verursacht hast (Loch in der Wand, kaputte Fliesen, beschädigtes Parkett, so was). Nagellöcher oder leichte Spuren fallen nicht in die Kategorie "Schaden".

Das Verfahren sieht so aus: er muss dir die Kaution spätestens zwei Monate nach dem Auszug zurückgeben, es sei denn, er teilt dir ein detailliertes Inventar mit Fotos und klaren Begründungen für jeden Einbehalt mit. Wenn er Geld behält, ohne dir die Schäden mit Kostenvoranschlägen nachzuweisen, ist das Missbrauch. Fordere ihn schriftlich auf (E-Mail, beglaubigter Brief), genau zu begründen, was er behält und warum. Wenn du Fotos vom Apartment beim Einzug oder beim Auszug hast, behalte die als Beweis. Ehrlich gesagt, wenn es nur um Kratzer geht, hat er null rechtliches Argument. Drück ziemlich hart darauf herum, dass normale Abnutzung seine Sache ist, nicht deine.

Nein, das ist kein Bluff, aber es ist illegal. Normale Abnutzung geht zu Lasten des Vermieters, nicht zu deinen Lasten. Kratzer an den Wänden sind genau das - normale Abnutzung - es sei denn, du hast die Wände wirklich demoliert, was anscheinend nicht der Fall ist.

Du kannst von ihm eine detaillierte Begründung mit Fotos verlangen, und wenn er sich weigert oder wenn es Unsinn ist, hast du das Recht, ihn zu verklagen, um dein Geld zurückzubekommen.

Fordere einen Abnahmebericht ein, falls du das noch nicht getan hast - das ist dein bestes Argument. Normale Abnutzung ist wirklich nur die Zeit, die verstreicht, kleine Kratzer an den Wänden gehören dazu, dein Vermieter kann dir die Kaution dafür nicht einbehalten. Wenn er sich weigert, sie zurückzugeben, kannst du ihm eine Abmahnung schicken oder die Mietervereinigung in Bordeaux kontaktieren, die kennen alle miesen Tricks, die sie versuchen.

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