Die Situation ist kompliziert, aber nicht unmöglich. Die Tatsache, dass du die Beschilderung nicht gesehen hast, ist allein kein Argument, das vor Gericht hält, wie schon gesagt wurde, denn Fahrer sind verpflichtet, die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Schulzonen zu kennen - das steht im Gesetz und die Beschilderung kann dort seit Jahren hängen. Wenn du aber nachweisen kannst, dass die Beschilderung beschädigt, von Vegetation verdeckt oder zu jenem Zeitpunkt wirklich unleserlich war, dann hast du Chancen, Einspruch einzulegen. Ein Foto des Ortes jetzt zu machen (auch wenn eine Woche vergangen ist) und den Zustand der Beschilderung zu dokumentieren, hilft.
Der Einspruchsprozess läuft so ab: Du hast 15 Werktage ab dem Tag der Verständigung Zeit, um eine Beschwerde bei der Nationalen Straßensicherheitsbehörde (ANSR) einzureichen. Falls das nichts bringt, kannst du dann zum Verwaltungsgericht gehen. Aber ehrlich gesagt, mit 52 km/h in einer 40-km/h-Zone an einer Schule ist der Spielraum klein. Die Geldbuße wird auch bei Einspruch durchgehen, es sei denn, du findest etwas Konkretes zur Beschilderung.
Hier ist der Trick, den niemand erwähnt: Forder den ausführlichen Bericht zum Ort der Verwarnung an - die ANSR muss dir Informationen schicken, exakt wo die Beschilderung stand, in welchem Zustand, welches Gerät die Geschwindigkeit gemessen hat. Falls es Unstimmigkeiten in diesem Bericht gibt (zum Beispiel wenn die Beschilderung 50 Meter vor der Kurve steht oder wenn das Messequipment überfällig zur Kalibrierung ist), dann hast du Argumente. Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie das anfordern können, und machen es dann nicht.