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Rechtlich erbst du sowohl die Vermögenswerte als auch die Schulden aus der Erbschaft, also müsstest du dich damit auseinandersetzen, was du erhalten hast - allerdings kannst du die Erbschaft ablehnen, wenn es sich für dich nicht lohnt.

In den meisten Fällen kommt eine Erbschaft mit Schulden, also technisch gesehen solltest du sie mit dem decken, was du erhältst. Das Problem, das die Leute vergessen, ist, dass wenn die Schulden den Wert des Ererbten übersteigen, könntest du am Ende aus eigener Tasche das Loch füllen, deshalb lohnt es sich, vor der Annahme ein ernsthaftes Inventar zu machen von dem, was im Vermögen ist und wie viel genau geschuldet wird. Wenn es aussieht, als würde es schlecht laufen, hast du die Möglichkeit, die Erbschaft innerhalb der festgesetzten Frist auszuschlagen, aber das musst du schnell und gut beraten machen.

Mein Rat wäre, dass du mit einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt sprichst, bevor du irgendetwas unternimmst, denn die Situation ist differenzierter, als sie aussieht. Ja, technisch gesehen erbst du die Schulden zusammen mit dem Vermögen, aber hier kommt der wichtige Punkt: Du haftest für diese Schulden nur bis zur Höhe dessen, was du geerbt hast. Also wenn deine Großmutter dir 100.000 hinterlassen hat und 150.000 Schulden hatte, können sie dich nicht für die restlichen 50.000 aus deinem persönlichen Vermögen in Anspruch nehmen. Das ist wichtig, dass du das gut verstehst.

Was die vorherige Antwort über die Erbschaft ausschlagend sagt, stimmt, aber es gibt auch noch eine andere Möglichkeit, die viele nicht kennen: Du kannst die Erbschaft unter Vorbehalt der Inventur annehmen, das bedeutet basically, dass du nur bis zu dem haftest, was du erhalten hast, ohne dein Vermögen zu gefährden. Das kommt häufiger vor, als man denkt, wenn Schulden im Spiel sind.

Auf jeden Fall brauchst du, bevor du irgendetwas anpackst, genau zu wissen, wie hoch die Gesamtsumme der Schulden ist und ob genügend Vermögen vorhanden ist, um sie zu decken. Wenn deine Großmutter Immobilien, Geld auf dem Konto hinterlassen hat, das zählt alles rein. Ein Anwalt wird dir helfen, zu bewerten, ob es sich für dich mehr lohnt anzunehmen, mit Inventurvorbehalt anzunehmen oder direkt abzulehnen. Das ist nichts, das du sofort entscheiden musst.

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