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Erbschaftssteuer - das ist eigentlich eine etwas ungenaue Formulierung der Frage, denn das Erbe selbst wird nicht besteuert. Aber wenn du später entscheidest, etwas mit diesem Vermögen zu tun - dann zeigt der Staat Interesse. Das Wichtigste hier ist die Dreijahresfrist. Wenn du eine Wohnung oder ein Grundstück bekommen und sie später als drei Jahre nach dem Tod des Erblassers verkauft hast, musst du überhaupt keine Steuern zahlen. Wenn früher - dann zahlst du Ndfl (normalerweise 13%), aber nicht auf den gesamten Verkaufspreis, sondern nur auf die Differenz zwischen dem Preis, für den du verkauft hast, und dem Katasterwert.
Das Wichtigste, das viele übersehen: Der Katasterwert ist oft viel niedriger als der reale Marktpreis der Wohnung. Deshalb fällt die Steuer gar nicht so furchtbar aus, wie es auf den ersten Blick scheint. Wenn die Immobilie an Wert gewinnt, wird die Differenz größer, aber das ist immer noch besser, als einen Prozentsatz der gesamten Verkaufssumme zu zahlen.
Praktischer Tipp - wenn du nicht in Eile bist, warte einfach diese drei Jahre ab. Wenn du aber schnell verkaufen musst, kannst du versuchen, einen niedrigeren Preis im Vertrag zu vereinbaren (um die Steuerbasis zu senken), aber das ist dann schon heiklere Materie und kann Fragen der Finanzbeamten auslösen, wenn die Differenz zum Marktpreis völlig unrealistisch ist.
In Russland gibt es keine Erbschaftssteuer im eigentlichen Sinne - der Staat erhebt keine Abgabe auf die Vermögenssumme, die du erhältst. Es gibt aber eine Einkommensteuer für Privatpersonen, die in einigen Fällen anfällt: Wenn du zum Beispiel eine Wohnung geerbt hast und sie verkaufst, bevor du sie drei Jahre lang besessen hast, musst du 13% des Verkehrswerts zahlen. Es gibt Ausnahmen für enge Verwandte - Ehepartner, Kinder, Eltern - sie können das geerbte Vermögen steuerfrei verkaufen. Es ist besser, die Einzelheiten beim Finanzamt für deine konkrete Situation zu klären, denn es gibt viele Besonderheiten je nach Art des Vermögens und Verwandtschaftsgrad.
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Grundstück erben und es dann vor Ablauf von drei Jahren verkaufen, müssen Sie Einkommensteuer auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Verkehrswert der Immobilie zahlen. Um die Steuer zu vermeiden, halten Sie die Immobilie einfach länger als diesen Zeitraum, bevor Sie sie verkaufen. Das funktioniert in den meisten Fällen - das Wichtigste ist, sich mit dem Verkauf Zeit zu lassen, wenn Sie das Geld nicht sofort brauchen.
Ich ergänze noch aus praktischer Perspektive: Es gibt zwar keine direkte Erbschaftsteuer, aber man sollte die drei Jahre im Hinterkopf behalten - das ist nicht nur eine Empfehlung, sondern die Frist, nach der man einen Verkauf überhaupt nicht mehr anmelden muss. Gezählt wird nicht vom Zeitpunkt des Erbscheins, sondern vom Datum der Testamentseröffnung, also wenn du lange mit den Unterlagen gebraucht hast, könnte ein Teil der Frist bereits verstrichen sein. Und noch ein wichtiger Punkt - wenn die Immobilie von engen Verwandten vererbt wurde (Eltern, Kinder, Ehepartner, Geschwister), zahlt man keine Steuer, auch wenn man vor drei Jahren verkauft, aber bei entfernteren oder fremden Personen muss man zahlen. Welche Erben es in deinem Fall sind, hat einen großen Einfluss auf die Steuerfolgen?
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