Kann ich die Steuererstattung bekommen, wenn ich die Wohnung 2026 vom Bauträger kaufe?

Рыбак RU 📗 Student 👁 31 ⚑ Melden Immobilien

Ich habe eine Wohnung in einem Neubau direkt vom Bauträger gekauft. Ich habe gehört, dass es bei einem Kauf bei juristischen Personen irgendwelche Beschränkungen beim Steuerfreibetrag gibt. Wie funktioniert das genau in meinem Fall und welche Unterlagen brauche ich?

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Den Steuerfreibetrag kann man bekommen, aber mit einem Vorbehalt: Wenn der Bauträger eine juristische Person ist, wird der Freibetrag nur auf den Betrag berechnet, der die Steuerbemessungsgrundlage für die Unternehmenssteuer übersteigt (vereinfacht gesagt, auf seinen Gewinn aus dem Verkauf). In der Praxis bedeutet das oft, dass der Freibetrag geringer ausfällt als beim Kauf von einer Privatperson. Zur Beantragung brauchst du die Abnahmebestätigung, den Kaufvertrag, Zahlungsbelege und eine Bescheinigung des Bauträgers über den Wert der Wohnung für Steuerzwecke - letztere ist besonders wichtig, da sie gerade die Steuerbemessungsgrundlage bestätigt.

Hier ist alles etwas komplizierter, als es auf den ersten Blick aussieht. Ja, der Steuerfreibetrag steht dir zu, aber es gibt einen wichtigen Punkt: Beim Kauf von einem Bauträger als juristische Person wird der Freibetrag nicht vom gesamten Kaufpreis der Wohnung berechnet, sondern nur vom Teil, der die Steuerbasis des Bauträgers übersteigt (seinen Gewinn). In der Praxis bedeutet das, dass der Freibetrag deutlich niedriger ausfallen kann, als du erwartest, wenn der Bauträger die Wohnung zu Selbstkosten oder mit minimalem Aufschlag verkauft. Für die Anmeldung sammel den Kaufvertrag, das Übergabeprotokoll, Zahlungsbelege und einen Auszug aus dem Grundbuch - das reicht aus, aber bevor du deine Unterlagen beim Finanzamt einreichst, klär am besten mit ihnen oder einem Buchhalter die Berechnung speziell für deinen Betrag ab.

Eigentlich ist die Steuererstattung beim Kauf bei einem Bauträger als juristische Person viel einfacher, als es sich anhört :) Man kann sie bekommen, und es gibt keine besonderen Einschränkungen - wichtig ist nur, die Dokumente richtig einzureichen. Die Erstattung wird vom Gesamtkaufpreis der Wohnung berechnet, genauso wie beim Kauf auf dem Sekundärmarkt.

Von den Dokumenten benötigst du bei der Steuererklärung: das Übergabeprotokoll der Wohnung, Zahlungsbelege (Bestätigung des Bauträgers über die Summe, Kontoauszüge, Quittungen), einen Auszug aus dem Grundbuch über die Eintragung des Eigentumsrechts und eine Kopie deines Passes. Falls du einen Kredit aufgenommen hast - füge den Vertrag und eine Bestätigung über die Zinsen hinzu. Das alles reichst du zusammen mit der Steuererklärung bei der Steuerbehörde ein - entweder über dein Onlinekonto oder persönlich.

Bei der Frist musst du dich nicht beeilen - das Gesetz erlaubt dir, die Steuererklärung mehrere Jahre nach dem Kauf einzureichen, also brauchst du dich nicht zu beeilen :) Wichtig ist nur, alle Originale und Kopien rechtzeitig zu sammeln, damit du später nicht in den Archiven des Bauträgers nach Papieren suchen musst.

Höre nicht auf die, die sagen, dass es keine Beschränkungen gibt - es gibt sie, und sie sind real. Beim Kauf von einem Bauunternehmen als juristische Person wird die Steuerermäßigung nicht vom Gesamtpreis der Wohnung berechnet, sondern von dem Betrag, der die Steuerbasis des Bauunternehmens für die Einkommensteuer übersteigt (sein Gewinn aus dem Verkauf). Das heißt, wenn das Bauunternehmen die Wohnung für 5 Mio. verkauft hat und seine Selbstkosten 4 Mio. betrugen, wird die Steuerermäßigung nur aus der Differenz von 1 Mio. berechnet.

Praktischer Tipp: Fordere bei der Anmeldung bei der Finanzbehörde vom Bauunternehmen eine Bescheinigung über seine Steuerbasis und den Gewinnbetrag an - das beschleunigt das Verfahren und vermeidet unnötige Fragen bei der Überprüfung. Sammle alle Übergabeprotokolle, Zahlungsbelege und einen Auszug aus dem Grundbuch, der Rest kann von der Finanzbehörde selbst angefordert werden, aber je mehr du im Voraus vorbereitest, desto weniger Probleme wirst du später haben.

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