Eigentlich ist die Steuererstattung beim Kauf bei einem Bauträger als juristische Person viel einfacher, als es sich anhört :) Man kann sie bekommen, und es gibt keine besonderen Einschränkungen - wichtig ist nur, die Dokumente richtig einzureichen. Die Erstattung wird vom Gesamtkaufpreis der Wohnung berechnet, genauso wie beim Kauf auf dem Sekundärmarkt.
Von den Dokumenten benötigst du bei der Steuererklärung: das Übergabeprotokoll der Wohnung, Zahlungsbelege (Bestätigung des Bauträgers über die Summe, Kontoauszüge, Quittungen), einen Auszug aus dem Grundbuch über die Eintragung des Eigentumsrechts und eine Kopie deines Passes. Falls du einen Kredit aufgenommen hast - füge den Vertrag und eine Bestätigung über die Zinsen hinzu. Das alles reichst du zusammen mit der Steuererklärung bei der Steuerbehörde ein - entweder über dein Onlinekonto oder persönlich.
Bei der Frist musst du dich nicht beeilen - das Gesetz erlaubt dir, die Steuererklärung mehrere Jahre nach dem Kauf einzureichen, also brauchst du dich nicht zu beeilen :) Wichtig ist nur, alle Originale und Kopien rechtzeitig zu sammeln, damit du später nicht in den Archiven des Bauträgers nach Papieren suchen musst.