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Der Verwalter kann eine Geldstrafe für die Nichtbezahlung der Gebühr verhängen, solange dies in der Hausordnung und den internen Regelungen vorgesehen ist.
Die Geldstrafe ist normalerweise ein Prozentsatz des rückständigen Betrags und dient als Einzugsmittel, aber davor benachrichtigt die Eigentümergemeinschaft den Bewohner normalerweise und gibt ihm eine Frist zur Regulierung.
Wenn du unsicher bist, wie viel dir in Rechnung gestellt wird, solltest du die Unterlagen deiner Eigentümergemeinschaft überprüfen oder direkt mit der Verwaltung sprechen, denn jedes Gebäude hat seine eigenen speziellen Regeln.
Normalerweise ist die Hausordnung da sehr klar drüber, aber das große Problem ist, wenn der Hausverwalter anfängt, Geldstrafen zu verhängen, ohne richtig Bescheid zu geben oder ohne das gut zu dokumentieren - bei uns zu Hause hatten wir eine Situation, in der unser Verwalter versucht hat, eine Geldstrafe wegen Verzögerung zu verhängen, aber da stand nichts Schriftliches drüber, wie man das berechnet, und praktisch mussten wir die alte Dokumentation durchgehen, um zu bestätigen, ob er das Recht dazu hatte oder nicht.
Die Geldstrafe ist real, aber schau dir vorher unbedingt die Hausordnung deines Wohnkomplexes an, denn es ist nicht immer klar, wie sie berechnet wird - manche Hausverwalter berechnen einen Prozentsatz, andere einen Fixbetrag, und manchmal zahlen Leute einfach das Falsche, ohne zu hinterfragen.
Ein praktischer Tipp, der wirklich funktioniert: Wenn du im Rückstand bist, mach Screenshots von allem (unbezahlte Rechnung, Mahnbescheid, alles) und schreib eine E-Mail an den Hausverwalter mit der Bitte, das zu regeln, und hinterlasse damit eine Dokumentation. Das funktioniert deshalb, weil viele Geldstrafen einfach wegfallen, wenn der Bewohner zeigt, dass er vorher versucht hat zu verhandeln, und es ist dokumentiert, dass du die Forderung nicht ignoriert hast - das macht einen Unterschied, falls du später in die Situation kommst, gute Absicht nachweisen zu müssen.
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