Mein Vermieter will Überwachungskameras in den Gemeinschaftsbereichen installieren

Mein Mehrfamilienhaus in Brüssel hat einen neuen Eigentümer, der überall im Treppenhaus und auf den Fluren Kameras anbringen will. Ich finde das invasiv und frage mich, ob das wirklich erlaubt ist oder ob es rechtliche Grenzen für das gibt, was er tun darf. Wie sollte ich reagieren?

3 Antworten

In Belgien dürfen Gemeinschaftsflächen tatsächlich überwacht werden, aber es gibt strenge Regeln: Die Kameras müssen durch einen echten Sicherheitsbedarf gerechtfertigt sein, deutlich gekennzeichnet werden, und sie dürfen nicht die Eingänge von Einzelapartments oder zu intime Bereiche filmen. Der Vermieter muss auch die Kommission für den Schutz der Privatsphäre beachten und muss in der Regel die Zustimmung der Eigentümerversammlung einholen, wenn du in einer Eigentümergemeinschaft wohnst. Ich würde dir raten, deinen Gemeinschaftseigentum-Vertrag zu überprüfen, den Vermieter nach den genauen Details der Installation zu fragen (wo genau, wie lange die Videos gespeichert werden, wer darauf Zugriff hat), und falls es dir missbräuchlich vorkommt, kannst du dich an den Verband der Eigentümer wenden oder dich bei den lokalen Behörden erkundigen, um zu sehen, ob es in eurer Situation wirklich legal ist.

Die eigentliche Frage ist, ob dein Vermieter das Verfahren eingehalten hat, bevor er etwas installiert. Er muss die Zustimmung der Eigentümerversammlung eingeholt haben oder zumindest vorher alle informiert haben (nicht nachher). Selbst wenn die Überwachung von Gemeinschaftsbereichen theoretisch möglich ist, muss sie verhältnismäßig und begründet sein - Kameras an jeder Ecke der Treppe werden selten als verhältnismäßig angesehen. Mein Vorschlag: Verlang schriftlich (E-Mail oder beglaubigt) die Details seines Projekts (Anzahl der Kameras, genaue Bereiche, Aufbewahrungsdauer der Aufnahmen) und bring deine konkreten Einwände vor. Falls du wirklich eine Verletzung befürchtest, kontaktier die Datenschutzbehörde in Belgien - das ist kostenlos und sie können eingreifen.

Die anderen Antworten geben dir schon gute Infos zum rechtlichen Rahmen, aber ein wichtiger Punkt: Bevor du dich über die Legalität streittest, überprüf erst mal, ob dein Vermieter überhaupt allein entscheiden darf. Falls ihr in einem Mehrfamilienhaus mit Gemeinschaftseigentum seid, braucht er für solche Änderungen eine Abstimmung in der Eigentümerversammlung - das ist nicht einfach seine Entscheidung. Frag ihn nach den Sitzungsprotokollen oder kontaktier direkt die Hausverwaltung, um zu checken, ob das abgestimmt wurde. Wenn nichts zur Abstimmung gestellt wurde, hast du schon eine solide Grundlage, um das Projekt zu stoppen, ohne überhaupt über die „invasive" Seite der Sache sprechen zu müssen.

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