Universitäten verlangen zwar tatsächlich das Original des Abiturzeugnisses bei der Dokumenteneinreichung, aber es gibt einen Punkt, den viele übersehen: Einige Institutionen akzeptieren eine Kopie einer Schulabgangsbescheinigung oder eines vorläufigen Dokuments, das bestätigt, dass du die 11. Klasse abgeschlossen hast. Das ist kein vollständiges Abiturzeugnis, aber es kann für die Anmeldung ausreichen - wichtig ist, dass du bei der Zulassungsstelle jeder einzelnen Universität nachfragst, ob sie solche Unterlagen akzeptieren.
Nachdem du dein vollständiges Abiturzeugnis im September erhältst, musst du es im Original vor der Immatrikulation einreichen. Das heißt, du kannst jetzt schon am Wettbewerb teilnehmen, wenn die Universität die vorläufige Bescheinigung akzeptiert, aber in die Zulassungsliste kommst du erst, nachdem du das vollständige Dokument eingereicht hast. Manche Universitäten verlangen das Original schon bei der Einreichung - da ist dann leider nichts zu machen, du musst bis September warten.
Mein Rat: Ruf die Zulassungsstellen deiner ausgewählten Universitäten an und frag direkt nach, welche Dokumente sie zurzeit akzeptieren. Die Regeln können unterschiedlich sein, und manchmal gibt es Spielraum, der nicht offensichtlich ist.