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Die Hauptsache ist, nicht zu versuchen, die Wespen selbst zu bekämpfen, wenn es wirklich so viele sind: Man kann damit Aggressivität auslösen und alles wird nur schlimmer. Man muss dringend den Gesundheitsdienst oder einen privaten Schädlingsbekämpfungsdienst anrufen. Nach dem Gesetz ist die Hausverwaltung verpflichtet, Schädlinge in gemeinsam genutzten Räumen zu bekämpfen (Keller, Speicher, Lüftungssystem), aber wenn die Wespen ihr Nest direkt in der Wohnung gebaut haben, muss der Eigentümer zahlen - es ist seine Verantwortung, die Wohnung in einem angemessenen Zustand zu halten. Aber versuche, dich einig zu werden: Oft ist die Hausverwaltung bereit zu helfen oder die Kosten zu teilen, wenn das Problem das Gemeinschaftseigentum betrifft (zum Beispiel einen Luftschacht in der Wohnung, der zum gemeinsamen System gehört).

Die schlechteste Variante ist, Insektizid-Sprays zu kaufen und die Wespen in einem geschlossenen Raum zu bekämpfen - besonders wenn es wirklich so viele sind: Sie werden dann in der Wohnung herumfliegen, noch mehr stechen und der Chemie-Geruch bleibt lange hängen. Während du auf Fachleute wartest, verschließe alle Risse und Spalten mit Klebeband oder Schaumstoff - so verstehen die Wespen, dass es keinen Eingang ins Haus mehr gibt, und verlieren das Interesse. Nachts das hellste Licht anmachen und Musik oder Geräusche abspielen: Wespen werden durch Aktivität in der Dunkelheit gereizt, sie fangen an, einen Ausweg zu suchen. Zur Verantwortung - die Hausverwaltung muss sich um Probleme mit dem Gemeinschaftseigentum kümmern (Risse in der Wand, durch die sie eingeflogen sind), und der Eigentümer - um den Zustand seiner Wohnung; am besten einigt man sich einfach, wer die Desinsektion bezahlt, und regelt den Rest später vor Gericht.

Zur Frage der Verantwortung: Das hängt normalerweise davon ab, woher die Wespen kamen. Wenn das Nest in der Wohnung selbst oder auf dem Balkon war - ist das Problem des Eigentümers. Wenn die Wespen durch Risse in den Fenstern, defekte Lüftung oder durch gemeinsame Hauskommunikationen eindringen - dann trägt die Hausverwaltung die Schuld, denn sie ist verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Für die Schädlingsbekämpfung muss der Schuldige zahlen, aber oft muss man erst auf eigene Kosten kämpfen und dann vor Gericht gehen.

Bevor der Spezialist kommt, kann man die Anzahl der Wespen verringern, indem man Risse abdichtet, alle Lüftungsöffnungen mit feinem Netz abdeckt, plötzliche Bewegungen vermeidet und das Schlafzimmer von allen Seiten abdichtet. Fenster dürfen nicht geöffnet werden, solange das Nest nicht beseitigt ist. Ein Ablenkungsmanöver - auf dem Balkon Schüsseln mit gegorenem Kompott oder Marmelade weit weg vom Wohnbereich aufstellen.

Mit dem Spezialisten sollte man nicht zögern - das Gesundheitsamt sollte der Mieter selbst anrufen (es ist verpflichtet zu kommen, wenn es eine offizielle Beschwerde zur Schädlingsbekämpfung gibt), oder gleich einen privaten Service engagieren. Ein guter Schädlingsbekämpfer findet das Nest und vernichtet es vollständig, anstatt nur die fliegenden Wespen in der Luft zu besprühen.

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