Zur Frage der Verantwortung: Das hängt normalerweise davon ab, woher die Wespen kamen. Wenn das Nest in der Wohnung selbst oder auf dem Balkon war - ist das Problem des Eigentümers. Wenn die Wespen durch Risse in den Fenstern, defekte Lüftung oder durch gemeinsame Hauskommunikationen eindringen - dann trägt die Hausverwaltung die Schuld, denn sie ist verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Für die Schädlingsbekämpfung muss der Schuldige zahlen, aber oft muss man erst auf eigene Kosten kämpfen und dann vor Gericht gehen.
Bevor der Spezialist kommt, kann man die Anzahl der Wespen verringern, indem man Risse abdichtet, alle Lüftungsöffnungen mit feinem Netz abdeckt, plötzliche Bewegungen vermeidet und das Schlafzimmer von allen Seiten abdichtet. Fenster dürfen nicht geöffnet werden, solange das Nest nicht beseitigt ist. Ein Ablenkungsmanöver - auf dem Balkon Schüsseln mit gegorenem Kompott oder Marmelade weit weg vom Wohnbereich aufstellen.
Mit dem Spezialisten sollte man nicht zögern - das Gesundheitsamt sollte der Mieter selbst anrufen (es ist verpflichtet zu kommen, wenn es eine offizielle Beschwerde zur Schädlingsbekämpfung gibt), oder gleich einen privaten Service engagieren. Ein guter Schädlingsbekämpfer findet das Nest und vernichtet es vollständig, anstatt nur die fliegenden Wespen in der Luft zu besprühen.