Die Fristen hängen ganz davon ab, wo du dein Geschäft betreibst, denn die Daten unterscheiden sich massiv von Land zu Land. Ich gehe davon aus, dass du von Spanien fragst, da die anderen Kommentare in diese Richtung gehen, aber wenn es ein anderes lateinamerikanisches Land ist, sag mir Bescheid und ich gebe dir andere Infos.
In Spanien hast du als Selbstständiger bis zum 30. Juni des folgenden Jahres Zeit, deine Einkommensteuererklärung für das vorherige Geschäftsjahr einzureichen. Also für 2025 beispielsweise reicherst du zwischen Januar und Juni 2026 ein. Die Einreichungsfrist umfasst auch die vierteljährliche Umsatzsteuererklärung (pro Quartal hast du einen Monat Zeit, um sie abzugeben), die verpflichtend ist, wenn du bestimmte Umsatzschwellen überschritten hast. Es gibt Strafen und die sind überhaupt nicht mild: Wenn du dich verspätest, berechnet dir die Steuerbehörde Verzugszinsen plus eine Geldbuße, die zwischen 5 % und 150 % der Steuerschuld liegen kann, je nachdem wie sehr du dich verspätet hast und ob es Fahrlässigkeit oder Betrug war.
Am besten organisierst du schon jetzt alles. Es gibt Steuerbüros, die dir dabei helfen (manche sind für kleine Unternehmen ziemlich erschwinglich), oder du kannst Online-Plattformen nutzen, die den Prozess erleichtern. Das Wichtigste ist, das nicht auf die lange Bank zu schieben: Ich habe schon Leute erlebt, die bis Juni warten und wenn sie dann feststellen, dass ihre Unterlagen unvollständig sind, ist es schon zu spät, um es ohne Geldbuße zu korrigieren.