Du hast einen wichtigen Punkt angesprochen, aber es gibt da ein Detail, das nicht so einfach ist, wie es aussieht. Ja, voreingestellte Optionen sind rechtlich fragwürdig, aber es variiert ziemlich je nachdem, wo du kaufst (jedes Land hat andere Regelungen) und wie genau der Vertrag aussieht, dem du beim Kauf zugestimmt hast. Bevor du annimmst, dass sie dir das „rechtlich nicht berechnen dürfen", schau dir die Nutzungsbedingungen der Plattform genau an, denn manche Seiten dürfen das, wenn es beim Checkout sichtbar ist, auch wenn es unsauber ist. Das Beste ist, dass du eine Mail mit Screenshots des Bildschirms sendest und um Rückerstattung bittest, aber rechne damit, dass sie dir sagen, sie hätten das in den Bedingungen gefunden; wenn sie sich weigern und du dir sicher bist, dass du da nicht selbst geklickt hast, eskalier es zum Verbraucherschutz.