Kann ich haftbar gemacht werden, wenn sich jemand in meinem Auto verletzt?

Ich bin letzten Monat in einen kleinen Auffahrunfall verwickelt worden, und der andere Fahrer behauptet jetzt, Rückenschmerzen durch den Unfall zu haben. Meine Versicherung stellt viele Fragen. Mit welcher Haftung muss ich rechnen, und können sie mich persönlich verklagen, obwohl ich eine Kfz-Versicherung habe?

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Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist genau für diese Situation ausgelegt, deshalb ermittelt Ihr Versicherer - er wird entweder den Schadensersatzanspruch begleichen oder Sie vor Gericht verteidigen. Ja, jemand kann Sie theoretisch auch persönlich verklagen, selbst wenn Sie versichert sind, aber das ist selten, weil Versicherer das normalerweise übernehmen, und die meisten Bundesstaaten verlangen eine Mindesthaftpflicht genau deshalb, damit verletzte Personen auf einen Fonds zugreifen können, statt sich gegen Ihr Privatvermögen zu wenden. Der Rückenschmerz-Anspruch ist nach Blechschäden ziemlich häufig, deshalb stellt die Versicherung detaillierte Fragen - sie versucht herauszufinden, ob die Verletzung echt ist oder übertrieben. Solange Sie über ausreichende Deckungssummen verfügen (überprüfen Sie Ihre Police), sind Sie weitgehend vor persönlicher Haftung geschützt.

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