3 Antworten
Hast du dir schon die komplette Akte des Verwarnungsgelds angesehen, oder worauf stützt du deinen Einspruch eigentlich genau?
Also ja, technisch kannst du natürlich Einspruch erheben, aber man muss realistisch sein: das funktioniert vor allem, wenn es einen Verfahrensfehler oder ein Problem mit dem Gerät gibt. Das Problem ist, dass Abschnittskontrollradare, anders als normale Radargeräte, deine Durchschnittsgeschwindigkeit über eine bestimmte Strecke erfassen, daher ist es schwieriger zu argumentieren, dass du einfach nur mal Pech hattest. Ich hab einen Kollegen, der da reingefallen ist, und sein Anwalt hat ihm erklärt, dass man, um wirksam Einspruch einzulegen, entweder beweisen muss, dass das Gerät falsch kalibriert war, oder dass es einen Fehler bei den Messbedingungen gab (schlechte Sichtbarkeit, fehlerhaften Fahrbahnmarkierungen), oder halt eine reine verwaltungstechnische Unregelmäßigkeit bei der Weitergabe der Akte.
Das musst du konkret machen: fordern Sie die komplette Akte bei der Präfektur oder der ANTAI an, überprüfen Sie das Kalibrierungsdatum des Radars, schauen Sie sich die Fotos und die Wetterbedingungen vom Tag an, und vor allem das Konformitätszertifikat. Wenn technisch alles in Ordnung ist, sinken deine Chancen ehrlich gesagt massiv. Aber wenn du merkst, dass die Frist zwischen der Ordnungswidrigkeit und der Benachrichtigung die gesetzlichen Grenzen überschreitet, oder wenn auf den Dokumenten ein komisches Datum steht, dann hast du was in der Hand. Viele Leute versuchen zu widersprechen, nur weil sie die Geldbuße moralisch ungerecht finden, aber das Gericht interessiert sich nicht dafür - es schaut nur auf die Korrektheit des Verfahrens. Solange du nicht wirklich was Fragwürdiges in der Akte hast, spar dir lieber die Energie.
Ich hab einen Kumpel, der Taxifahrer ist und vor zwei Jahren eine Streckenradarstrafe bekommen hat, und ehrlich gesagt hatte er einfach Pech - er hat Einspruch erhoben, aber das Problem ist, dass wenn alles in Ordnung ist (das Radar richtig geeicht, die Schilder richtig platziert), du praktisch keine Chancen hast zu gewinnen 🚗 Das Einzige, das funktionieren könnte, ist wenn es einen krassen Fehler bei der Fahreridentität gibt oder einen wirklich großen Verfahrensfehler, aber sonst musst du normalerweise zahlen 😅 Mein Rat wäre, deine Verwarnungsbescheid gut durchzuschauen, ob da was fehlt, aber statistisch gesehen lohnt sich's mehr, nächstes Mal einfach gemächlicher zu fahren, das ist rentabler haha
Die Einspruchserhebung funktioniert, aber das Problem ist, dass diese Streckenradaranlagen administrativ sehr gut abgesichert sind - man muss wirklich einen Fehler finden, etwa einen Kalibrierungsmangel oder einen Verfahrensmangel, nicht einfach die Geschwindigkeit selbst anfechten. Die Richter sind da selten kulant, weil diese Geräte regelmäßig überprüft werden.
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