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Das Wichtigste ist, einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, denn die Gesetze variieren je nach deiner Autonomen Gemeinschaft erheblich. Grundsätzlich hast du in Spanien die Freiheit, dein Testament zu verfassen, aber es gibt Grenzen: deine Kinder haben Anspruch auf einen Teil der Erbschaft (den Pflichtanteil), daher kannst du sie technisch gesehen nicht vollständig enterben, ohne einen rechtlich gerechtfertigten Grund wie Vernachlässigung oder schwere Misshandlung zu haben. Am besten ist es, wenn dir ein Fachmann genau erklärt, welche Optionen du je nach deiner spezifischen Situation und deinem Wohnort hast.
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