Ein handschriftliches Testament hat auch ohne Notar Rechtsgültigkeit, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Das Wichtigste ist, dass das Dokument eine eigenhändige Unterschrift des Testators, das Datum und den Ort der Erstellung enthalten muss. Wenn das alles vorhanden ist, wird ein solches Testament als gültig anerkannt. Man kann es jedoch anfechten, wenn man nachweist, dass der Vater es unter Einfluss schrieb, unter widerrechtlicher Einwirkung stand, oder dass er nicht bei Verstand war. Auch kann das Testament angefochten werden, wenn Formmängel festgestellt werden - beispielsweise eine gefälschte Unterschrift oder ein erfundenes Datum.
Falls das Testament für ungültig befunden wird oder falls es überhaupt nicht existiert, erfolgt die Erbschaft nach Gesetz. Dann wird das Vermögen gleichmäßig zwischen dem Ehepartner (deiner Mutter) und den Kindern aufgeteilt - also zwischen der Mutter und dir. Jeder erhält die Hälfte. Das ist viel gerechter, als wenn alles einer Person aufgrund eines handschriftlichen Dokuments zweifelhafter Echtheit zugestanden hätte.
Um die Situation in eurem konkreten Fall zu klären, solltet ihr das Testament einem Anwalt zeigen - am besten gleich zwei, um unabhängige Meinungen zu bekommen. Der Fachmann wird sich die Handschrift, das Datum, die Bedingungen der Anfertigung ansehen und sagen, wie anfällig das Dokument für eine Anfechtung ist. Wenn ihr beide mit der Mutter Zweifel an der Echtheit habt, macht es Sinn, eine Klage beim Gericht einzureichen - das Gericht wird eine Handschriftensachverständigenprüfung anfordern und sich sachlich damit auseinandersetzen.