Hast du die Beschädigung vor Ort dokumentiert - Fotos, Video, Protokoll mit Unterschriften von Zeugen?
Du hast recht, dass der Gibdd-Fahrlehrer während der offiziellen Prüfung ein vollwertiger Fahrer ist, der dein Auto lenkt. Das bedeutet, er haftet für Schäden, die durch sein Verschulden entstanden sind. Nach dem Gesetz ist das seine Haftpflichtversicherung oder persönliche Haftung. Die Logik ist einfach: wenn du selbst einen Pfosten touchiert hättest, würdest du zahlen; der Fahrlehrer genauso.
Der Knackpunkt ist, dass die Gibdd manchmal diese Verantwortung leugnet und sich darauf beruft, dass „der Eigentümer das Auto übergeben hat". Das ist falsch, aber sie können stur bleiben. Deshalb brauchst du Beweise: Fotos der Schäden mit Datum, am besten Video von einer Dashcam (falls sie lief), Aussagen von Zeugen vom Platz, Inspektionsprotokoll des Autos. Wenn gar keine Dokumentation stattgefunden hat, wird es kompliziert - dann werden sie streiten, wer schuld ist.
Nächster Schritt: reiche eine schriftliche Beschwerde beim Fahrlehrer und seiner Vorgesetzten bei der Gibdd ein, zusammen mit einer Reparaturkostenberechnung. Wenn sie ablehnen - nur vor Gericht. Die Rechtsprechung steht normalerweise auf der Seite des Eigentümers, aber nur wenn du Beweise für die Schuld dieser konkreten Person hast. Alternativ kannst du mit der Leitung der Dienststelle sprechen - manchmal bevorzugen sie, das einvernehmlich zu regeln, um keinen Ärger zu bekommen.