Kann ich Schadensersatz bekommen, wenn der Prüfer das Auto während der Prüfung beschädigt hat?

Ich habe meine Fahrprüfung in meinem Kia Rio abgelegt, der Prüfer von der Verkehrsbehörde hat bei Manövern einen Pfosten gestreift und die Tür eingedellt. Er weigert sich, für die Reparatur zu zahlen, und sagt, das sei meine Verantwortung. Was kann ich tun?

3 Antworten

★ Beste Antwort

Haben Sie Unterlagen vom Unfallort - ein Inspektionsprotokoll, Fotos der Schäden, Zeugen? Der Punkt ist: Bei der offiziellen Prüfung führt der Fahrprüfer der Verkehrsbehörde Ihr Auto und trägt die zivilrechtliche Verantwortung für Schäden an Dritten und deren Eigentum. Sie haben das Recht, einen schriftlichen Anspruch bei der Verkehrsbehörde einzureichen - mit einer Beschreibung des Schadens, einem Kostenvoranschlag für die Reparatur und Kopien der Unterlagen (Fahrzeugschein, Versicherungspolice, Fotos der Schäden). Falls die Behörde nicht freiwillig erstattet, können Sie vor Gericht gehen - und hier kommt ein wichtiger Punkt: Fordern Sie gleichzeitig bei der Verkehrsbehörde eine Kopie des Prüfungsvideos an, falls eines gemacht wurde. Die meisten Prüfungsplätze filmen die Manöver, und das Video wird Ihr wichtigster Beweis sein.

knigolyub1997 asker Ja, ich habe Dokumente. Ich habe sofort Fotos gemacht, es gibt zwei Zeugen. Das Video werde ich auf jeden Fall anfordern.

Hat der Fahrlehrer schriftlich anerkannt, dass er das Auto beschädigt hat, oder gibt es nur sein Wort?

Wenn die Beschädigung während einer offiziellen Prüfung passiert ist, trägt der Gibdd-Fahrlehrer die Verantwortung für die Fahrzeugführung in diesem Moment. Dokumentiere alles: Mache Fotos der Beschädigungen, schreibe eine Beschwerde an die Gibdd mit einer Beschreibung des Vorfalls, fordere ein Schadensprotokoll an. Besorge dir unbedingt einen Auszug aus dem Prüfungsprotokoll, falls dort Vermerke zum Zwischenfall eingetragen sind. Gleichzeitig schicke dem Fahrlehrer eine schriftliche Mahnung (beglaubigtes Schreiben oder E-Mail mit Zustellbestätigung) mit der Aufforderung zur Schadensersatzleistung und füge ein Kostenvoranschlag der Autowerkstatt bei.

Falls er nicht antwortet oder ablehnt, geht die Sache vor Gericht. Hier ist es wichtig zu beweisen, dass die Beschädigung tatsächlich seine Schuld war und tatsächlich während der Prüfung passiert ist - Zeugenaussagen, Fotos von vorher und nachher, Protokolle, Unterlagen. Berücksichtige, dass vor Gericht möglicherweise ein unabhängiges Sachverständigengutachten erforderlich ist. Ob es sich lohnt je nach Reparaturkosten - das ist deine Entscheidung, aber grundsätzlich hast du recht: Der Fahrer haftet für Schäden, die durch sein Fahren entstehen.

knigolyub1997 asker Es gibt keine Dokumente, nur seine Aussage und eine verbeuelte Tür. Es gab keine Zeugen, die anderen Kandidaten machten ihre Prüfung in einem anderen Auto.

Hast du die Beschädigung vor Ort dokumentiert - Fotos, Video, Protokoll mit Unterschriften von Zeugen?

Du hast recht, dass der Gibdd-Fahrlehrer während der offiziellen Prüfung ein vollwertiger Fahrer ist, der dein Auto lenkt. Das bedeutet, er haftet für Schäden, die durch sein Verschulden entstanden sind. Nach dem Gesetz ist das seine Haftpflichtversicherung oder persönliche Haftung. Die Logik ist einfach: wenn du selbst einen Pfosten touchiert hättest, würdest du zahlen; der Fahrlehrer genauso.

Der Knackpunkt ist, dass die Gibdd manchmal diese Verantwortung leugnet und sich darauf beruft, dass „der Eigentümer das Auto übergeben hat". Das ist falsch, aber sie können stur bleiben. Deshalb brauchst du Beweise: Fotos der Schäden mit Datum, am besten Video von einer Dashcam (falls sie lief), Aussagen von Zeugen vom Platz, Inspektionsprotokoll des Autos. Wenn gar keine Dokumentation stattgefunden hat, wird es kompliziert - dann werden sie streiten, wer schuld ist.

Nächster Schritt: reiche eine schriftliche Beschwerde beim Fahrlehrer und seiner Vorgesetzten bei der Gibdd ein, zusammen mit einer Reparaturkostenberechnung. Wenn sie ablehnen - nur vor Gericht. Die Rechtsprechung steht normalerweise auf der Seite des Eigentümers, aber nur wenn du Beweise für die Schuld dieser konkreten Person hast. Alternativ kannst du mit der Leitung der Dienststelle sprechen - manchmal bevorzugen sie, das einvernehmlich zu regeln, um keinen Ärger zu bekommen.

Deine Antwort

Anmeldenzum Beantworten.