Unterschreib nichts, was der Vermieter dir da vorgibt - schon gar nicht stillschweigend. Die bisherigen Antworten haben recht: Maklergebühren sind rechtlich kein Bestandteil der Nebenkosten und dürfen daher nicht umgelegt werden. Das ist ziemlich klar in der Rechtsprechung. Aber hier kommt der Haken, den man oft übersieht: Viele Vermieter hoffen einfach, dass Mieter das nicht hinterfragen und es einfach mitbezahlen. Das funktioniert nur, wenn du passiv bleibst.
Mach folgendes konkret: Fordere den Vermieter schriftlich (E-Mail reicht) auf, dir die genaue rechtliche Grundlage für diese Umlage zu nennen. In der gleichen Mail legst du dar, dass Maklergebühren nach ständiger Rechtsprechung nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören. Das ist wichtig, weil es dokumentiert, dass du das nicht einfach akzeptierst. Die meisten Vermieter ziehen dann schnell zurück, wenn klar ist, dass ein Mieter sich auskennt. Falls er stur bleibt, kannst du dich an deinen Mieterverein oder einen Anwalt wenden - aber ehrlich, bis dahin geben die meisten auf.
Ein praktischer Trick: Überprüf, ob die Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr schon Fehler hat und ob da andere illegale Positionen reingerutscht sind. Viele Vermieter schieben mehrere Sachen rein, von denen einzelne vielleicht bereits problematisch waren. Dann kannst du alle Punkte auf einmal ansprechen und hast mehr Druck.