Das Wichtigste ist hier der Zeitpunkt der Situation. Wenn der Onkel bereits Dokumente über die Annahme der Erbschaft unterzeichnet hat oder das Vermögen genutzt hat (zum Beispiel in der Wohnung gelebt oder das Auto benutzt hat), wird es viel schwieriger sein, abzulehnen - das Gericht kann eine solche Ablehnung nicht akzeptieren, weil er die Erbschaft de facto angenommen hat.
Wenn er aber noch nichts offiziell angenommen hat und das Vermögen nicht angerührt hat, kann er innerhalb von sechs Monaten ab dem Sterbetag einen Verzichtsantrag einreichen. Ein Verzicht ist nicht nur eine persönliche Entscheidung, er muss beim Notar beurkundet werden. Wichtig: Der Verzicht kann bedingungslos sein (einfach ablehnen) oder zugunsten von jemandem (zum Beispiel zugunsten der Mutter). Wenn man einfach so verzichtet, ohne Umleitung, geht das Erbe an die nächsten gesetzlichen Erben über.
Mit Schulden wird es bei einem Verzicht kompliziert. Wenn der Onkel ablehnt, können Gläubiger Ansprüche gegen das Vermögen selbst geltend machen (Wohnung und Auto werden verkauft, um die Schulden zu begleichen) oder gegen die Mutter, wenn diese die Erbschaft annimmt. Die Mutter muss vorsichtig sein: Wenn sie die Erbschaft annimmt, haftet sie automatisch für die Schulden im Umfang des Wertes des erhaltenen Vermögens. Es ist besser, alles mit einem Notar oder Anwalt zu klären, bevor man eine Entscheidung trifft.