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Die Frist beträgt drei Jahre ab dem Datum des Unfalls, die andere Partei hat also noch Zeit, um einen Anspruch geltend zu machen. Technisch gesehen verjährt es, aber nicht so schnell, wie du vielleicht erwartet hast - viele Leute denken, es ist ein Jahr oder weniger, und sind überrascht. Falls Sachschäden entstanden sind, eine Versicherung involviert ist und so weiter, ist es am besten, wenn du deine Versicherung kontaktierst, damit sie sich darum kümmern, denn sie sind besser darin als du allein.

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