Airbnb-Vermietung anmelden - brauche ich eine Genehmigung?

SP Spieler DE 🔍 Enthusiast 👁 58 ⚑ Melden Immobilien

Ich hab eine kleine Wohnung in München geerbt und dachte, ich könnte die übers Jahr verteilt über Airbnb vermieten, um die Nebenkosten zu decken. Aber jetzt höre ich überall, dass man dafür Genehmigungen braucht und dass es in manchen Städten echt kompliziert ist. Kann mir jemand erklären, was ich konkret tun muss, bevor ich da Angebote online stelle?

2 Antworten

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In München brauchst du definitiv eine Genehmigung - die Stadt hat da strenge Regeln. Du darfst deine Wohnung maximal 60 Tage im Jahr kurzfristig vermieten, ohne dass du sie als Unterkunftsbetrieb anmelden musst. Alles darüber hinaus ist genehmigungspflichtig und du brauchst eine sogenannte „Zweckentfremdungsgenehmigung" von der Stadt. Das Problem: München vergibt diese Genehmigungen kaum noch, weil der Wohnungsmarkt ohnehin angespannt ist. Du solltest dich also erst beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) informieren, ob eine Genehmigung für deine Situation überhaupt möglich ist.

Konkret würde ich so vorgehen: Schau auf der Website der Stadt München nach den aktuellen Anforderungen zur Zweckentfremdung - die Regeln ändern sich da immer wieder. Kontaktier dann das zuständige Referat und schildere deine Situation. Sie werden dir sagen, ob du überhaupt eine Chance hast oder ob die 60 Tage pro Jahr das Maximum für dich sind. Falls du dich nicht anmeldest und trotzdem vermietest, riskierst du Bußgelder im vierstelligen Bereich.

Alternativ könntest du die Wohnung langfristig vermieten - das ist völlig unproblematisch und deckt auch deine Nebenkosten. Nur eben nicht so flexibel wie Airbnb.

Die beste Vorgehensweise ist, beim Amt für Wohnen und Migration in München anzurufen und konkret zu fragen, ob deine Situation unter die 60-Tage-Regelung fällt oder ob du eine Genehmigung brauchst - das hängt davon ab, wie du die Wohnung nutzen möchtest und ob du selbst dort wohnst oder nicht. Bei meinem Verwandten war es ähnlich: er wollte seine Dachgeschosswohnung vermieten, hat aber erst nach einem Anruf kapiert, dass die Stadt da zwischen "gelegentlicher" Vermietung und echtem Gewerbebetrieb unterscheidet. Wenn du über 60 Tage pro Jahr rausgehen willst oder wenn die Wohnung dein Hauptwohnsitz nicht ist, brauchst du definitiv eine Anmeldung als Unterkunftsbetrieb, und dann kommen auch noch Steuern und möglicherweise andere Auflagen dazu. Ruf die Behörde an, bevor du was online stellst - kostet nichts und spart dir später Ärger.

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