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Im Grunde zahlst du. Eltern haften für Schäden, die ihre minderjährigen Kinder verursachen - das ist im BGB festgehalten. Also wenn dein Sohn eine Vase, einen Spiegel oder sonst was bei einem Kumpel kaputt macht, musst du die Reparatur- oder Ersatzkosten übernehmen. Da greift deine Haftpflichtversicherung.
Hinterher kommt es ein bisschen auf die Situation an. Wenn es wirklich ein dummer Unfall ist (er rutscht aus, zack, schon ist's kaputt), na ja, so ist das eben. Aber wenn du deinen Sohn nicht beaufsichtigt hast und er absichtlich Schäden anrichtet, kann das legal noch schlimmer für dich sein. Das Ehrliche ist, direkt zu zahlen, ohne zu trödeln - die Eltern des Kumpels brauchen dich nicht zu verklagen. Die meisten Leute einigen sich da gütlich.
Wenn du dich ein bisschen schützen willst, schau, ob deine Privathaftpflicht solche Situationen abdeckt. Viele Leute haben das in ihrer Hausratversicherung mit drin, und das kann die Schäden übernehmen. Aber grundsätzlich zahlst du ohne Versicherung aus der eigenen Tasche.
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