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Das hängt von deinem Vertrag und dem Arbeitsrecht deines Landes ab, nicht wirklich von der Betriebszugehörigkeit. Wenn Homeoffice in deinem Vertrag festgehalten ist oder dein Arbeitgeber es durch Betriebsvereinbarung zugesagt hat, können sie das nicht einfach von heute auf morgen verbieten, auch nicht nach 3 Jahren. In Frankreich zum Beispiel ist es, wenn es erst mal etabliert ist, schwieriger, es ohne Verhandlungen zu entziehen. Aber wenn es nur eine informelle Duldung war, haben sie mehr Spielraum. Überprüfe deinen Vertrag und die Vereinbarungen in deinem Betrieb, oder wende dich an die Arbeiterkammer, wenn dir das dubios vorkommt.

Das Problem ist, dass du kein „erworbenes Recht" auf Homeoffice hast, nur weil du das 3 Jahre lang gemacht hast. Worauf es wirklich ankommt, ist, ob es eine vertragliche Verpflichtung war, eine schriftliche Vereinbarung oder einfach eine Duldung des Arbeitgebers. Wenn es nur eine Praxis war, die im Vertrag oder einer Betriebsvereinbarung nicht formalisiert wurde, können sie das theoretisch von heute auf morgen einstellen (auch wenn das irgendwie beschissen ist). Danach hängt es von eurem Arbeitsrecht je nach Land ab - manche Orte bieten mehr Schutz, wenn sich eine Praxis erst mal etabliert hat. Mein Rat: Schau dir genau an, was in deinem Vertrag steht, und frag dich, ob das Homeoffice irgendwo offiziell formalisiert wurde, über das bloße „ja, mach es von zu Hause aus" hinaus.

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