Kann ich etwas zurückgeben, wenn ich es geöffnet, aber nie benutzt habe?

Ich habe letzte Woche ein Küchengerät gekauft und die Schachtel geöffnet, um zu überprüfen, ob alles drin ist, aber ich habe es noch nie angestöpselt oder benutzt. Die Rückgaberichtlinie des Geschäfts besagt einfach „Keine Rückgaben bei geöffneten Artikeln". Habe ich hier irgendwelche Verbraucherschutzrechte, oder bin ich damit festgefahren?

2 Antworten

★ Beste Antwort

Die meisten Rechtsbereiche haben Verbraucherschutzgesetze, die die „Keine Rückgaben bei geöffneten Artikeln"-Richtlinie eines Geschäfts außer Kraft setzen, wenn das Produkt ungeöffnet und unbenutzt ist - die Öffnung der Verpackung zur Kontrolle des Inhalts gilt normalerweise nicht als „Benutzung". Informiere dich über deine lokalen Verbraucherrechte (in den USA hat die FTC Richtlinien; in der EU hast du normalerweise 14 Tage Zeit, um ungeöffnete Waren zurückzugeben), und kontaktiere das Geschäft mit diesen Informationen, denn oft lenken sie ein, wenn du dich auf geltendes Recht beziehst, anstatt nur auf ihre veröffentlichte Richtlinie.

Das Kleingedruckte im Geschäft ist normalerweise schwächer, als es aussieht. Ich habe gesehen, dass Leute Rückerstattungen für alle möglichen Sachen bekommen, nur weil sie ein bisschen Druck gemacht haben, und die „geöffnete Schachtel"-Ausrede funktioniert fast nie, wenn du das Ding nicht wirklich benutzt hast.

Deine Verbraucherschutzrechte greifen normalerweise bei Produktmängeln, Falschdarstellung oder fehlender Eignung ein - und die kümmern sich nicht darum, ob die Schachtel zur Kontrolle geöffnet wurde. Sie zu öffnen, um zu prüfen, dass der Inhalt vorhanden ist, ist im Grunde Sorgfaltspflicht, nicht „Benutzung" des Produkts. Der Unterschied ist, dass du es nicht angeschlossen, getestet oder tatsächlich bedient hast. Diese Unterscheidung ist rechtlich an den meisten Orten sehr wichtig.

Versuch, das Geschäft direkt zu kontaktieren und erklär, dass du es nur geöffnet hast, um zu überprüfen, dass alles enthalten war. Wenn sie immer noch ablehnen, schau nach, welche spezifischen Verbraucherschutzgesetze dort gelten, wo du wohnst - die meisten Länder haben Rückgabefenster, die pauschale „Keine Rückgaben bei geöffneten Artikeln"-Richtlinien außer Kraft setzen, besonders bei ungeöffneter/ungenutzter Ware. Wenn sich das Gerät als falsches Modell herausgestellt hat oder etwas im Inneren fehlte, hast du noch stärkere Gründe. Akzeptier ihre Richtlinie nicht einfach als das letzte Wort.

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