1 Antworten

★ Beste Antwort

Das Besichtigungsrecht des Vermieters bleibt auch während einer Pandemie bestehen, aber es muss unter bestimmten Bedingungen ausgeübt werden. Der Vermieter kann die Wohnung betreten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt - also zum Beispiel Reparaturen, Wartungen oder Schätzungen für Versicherungen nötig sind. Allerdings mussten während Corona-Lockdowns und bei hohen Infektionszahlen Besichtigungen teilweise verschoben werden, wenn sie nicht dringend notwendig waren. Die genaue Regelung hing vom jeweiligen Bundesland und der Infektionslage ab.

Wichtig ist, dass der Vermieter vorher ankündigen muss - einfach so vorbeikommen geht nicht. Er braucht meistens eine schriftliche Mitteilung mit angemessenem Vorlauf (üblicherweise ein paar Tage). Wenn du oder jemand in deinem Haushalt zur Risikogruppe gehört oder krank warst, konntest du während der Pandemie argumentieren, dass ein Hausbesuch zu gefährlich ist und verschoben werden sollte.

Heutzutage im Jahr 2026 ist das Thema weniger akut, aber das Prinzip bleibt: Ein Vermieter hat Rechte, muss aber vernünftig vorgehen und darf nicht einfach ständig in die Wohnung. Wenn du eine Besichtigung ablehnen möchtest, schreib dem Vermieter schriftlich, warum - das ist wichtiger als eine mündliche Absage.

Deine Antwort

Anmeldenzum Beantworten.