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Die Steuererstattung für eine Hypothek wird für die gezahlten Zinsen und den Wohnungskauf selbst gewährt - aber für jeden brauchst du verschiedene Dokumente. Für die Erstattung beim Kauf brauchst du einen Kaufvertrag, eine Eigentumsregistrierungsurkunde (oder einen Auszug aus dem EGRN), Zahlungsbelege, die deine tatsächlichen Ausgaben bestätigen (Quittungen, Kassenzettel, Kontoauszüge), und einen Wohnungsübergabebericht. Wenn die Wohnung mit Hypothek gekauft wurde, brauchst du noch den Kreditvertrag und eine Bankbestätigung über die im Jahr gezahlten Zinsen.
Ehrlich gesagt ist es einfacher, die Steuererklärung 3-NDFL über dein Persönliches Konto auf der Website der FNS einzureichen - dort zeigt dir das System, welche Dokumente du hochladen musst. Falls du etwas vergisst, fordert die Steuerbehörde es selbst per Post an. Wichtig ist, dass du Originale aller Verträge und Zahlungsbelege sammelst, weil die Steuerbehörde diese bei einer Kontrolle vorzeigen lassen kann.
Beachte, dass du die Erstattung nur im Jahr erhalten kannst, in dem du das Eigentumsrecht an der Wohnung erworben hast, oder in den folgenden Jahren. Und es gibt Limits - die Erstattung wird von einer Summe von maximal ein paar Millionen Rubel berechnet, aber das schränkt ohnehin kaum jemanden ein. Am besten konsultierst du einen Buchhalter oder die Steuerbehörde selbst, wenn die Wohnung während einer Ehe gekauft wurde oder es andere Schwierigkeiten mit den Dokumenten gibt.
Das Wichtigste ist, die Dokumente in zwei Stapel zu sortieren: einen für den Abzug beim Kauf und einen für den Abzug der Zinsen, denn sie unterscheiden sich. Für den ersten brauchst du den Kaufvertrag, das Eigentumszeugnis und Zahlungsbelege (Quittungen, Kontoauszüge). Für den zweiten - den Kreditvertrag mit der Bank und eine Bescheinigung über die im Jahr gezahlten Zinsen (die stellt die Bank selbst aus). Außerdem brauchst du noch die Steuererklärung 3-Ndfl und eine Kopie deines Passes - die sind in jedem Fall erforderlich.
Neben den offensichtlichsten Dokumenten (Vertrag, Eigentumsnachweis, Zahlungsbelege) vergiss nicht die Bescheinigung 2-Ndfl von deinem Arbeitgeber - ohne sie kann die Finanzbehörde ablehnen, wenn dein Einkommen niedrig ist oder schwer nachzuweisen. Sie ist nötig, um zu beweisen, dass du überhaupt Steuern hast, die man zurückfordern kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Wenn die Wohnung mit Hilfe von Elterngeld oder anderer staatlicher Unterstützung gekauft wurde, musst du Dokumente darüber beifügen. Die Finanzbehörde wird den Abzug nicht von der Gesamtsumme berechnen, sondern nur von dem Betrag, den du wirklich aus deiner eigenen Tasche ausgegeben hast. Das Gleiche gilt, wenn du die Wohnung über mehrere Jahre bezahlt hast - der Abzug wird nach Jahren berechnet, je nachdem, wann welche Zahlungen eingegangen sind.
Originalurkunden werden normalerweise nicht verlangt, beglaubigte Kopien reichen aus. Aber einen aktuellen Auszug aus dem EGRN (Eigentumsregister) solltest du trotzdem anfordern - alte Zertifikate werden nicht mehr anerkannt, und das neue Register kann in elektronischer Form verlangt werden.
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