Ich habe einen gebrauchten DVD-Player gekauft und er funktioniert nicht, habe ich ein Rückgaberecht?

Ich habe einen DVD-Player in einem Secondhand-Laden in meiner Nähe für 80 Real gekauft, bin nach Hause gegangen und das Gerät funktionierte nicht richtig. Der Verkäufer sagte, er verkauft alles wie es ist, ohne Garantie. Ist das gültig? Habe ich das Recht, es zurückzugeben und mein Geld zurückzubekommen?

2 Antworten

★ Beste Antwort

Das Problem ist: Selbst in einem Second-Hand-Laden, wenn das Produkt einen Mangel hat, der es vollständig unbrauchbar macht (wie ein DVD-Player, der nicht angeht), kannst du dich auf den Verbraucherschutzkodex berufen - „verkauft wie gesehen" deckt keine versteckten Mängel ab, nur normale Abnutzung. Der Verkäufer kann das zwar gesagt haben, aber das Gesetz erlaubt ihm nicht, sich von einem defekten Produkt freizumachen. Es lohnt sich, noch mal hinzugehen, zu zeigen, dass es nicht funktioniert, und zu verhandeln; wenn das nicht klappt, kannst du den Fall der Verbraucherschutzbehörde melden - die ist überall kostenlos - die dann untersucht, ob es wirklich ein Herstellungsfehler war oder ob du es nach dem Kauf beschädigt hast.

Leider kann der Verkäufer in einem Secondhand-Shop tatsächlich "wie besehen" verkaufen, ohne Garantie, weil es kein konventionelles Geschäft ist - das Verbraucherschutzgesetz ist in solchen Fällen flexibler. Aber Achtung: Wenn das Produkt einen Fehler hat, der es völlig unbrauchbar macht (zum Beispiel, dass es sich nicht einschalten lässt), argumentieren einige, dass es einen versteckten Mangel gibt, und dann könntest du versuchen, zu verhandeln oder dich zu beschweren. Am besten gehst du dahin zurück und sprichst mit dem Besitzer, erklärst das Problem und schaust, ob er bereit ist, das Gerät gegen ein anderes auszutauschen oder dir zumindest einen Teil des Geldes zurückzugeben - oft machen Second-Hand-Shops das, um ihren Ruf zu wahren, auch wenn sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind.

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