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Hier ist das Wichtigste, sich mit der Steuerpflicht und dem Arbeitsvertrag auseinanderzusetzen. Wenn dein Freund kein Steuerpflichtiger in Russland ist (das heißt, er hält sich weniger als 183 Tage pro Jahr im Land auf), braucht er kein Arbeitsvisum - das Unternehmen kann einen Remote-Vertrag als normalen Arbeitsvertrag mit einem Ausländer im Ausland abschließen.

Das Unternehmen muss überprüfen, dass der Arbeitnehmer in seinem Land legal arbeiten darf, und die Steuern korrekt berechnen: normalerweise werden 30% Einkommensteuer einbehalten und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.

Ich würde deinem Freund raten, sich mit dem Buchhalter des Unternehmens oder einem Steuerberater zu konsultieren - hier gibt es viele Nuancen, die von der konkreten Situation abhängen, und es ist besser, alles von Anfang an richtig zu regeln.

Er muss nicht sofort losrennen und ein Visum beantragen - Fernarbeit aus Georgien erfordert technisch gesehen keins, wenn er physisch nicht nach Russland einreist.

Das Problem ist, dass das russische Unternehmen den Vertrag richtig gestalten und sich mit den Steuern auseinandersetzen muss: entweder einen Vertrag als ausländischer Auftragnehmer abschließen und ihm in Fremdwährung auf ein ausländisches Konto zahlen, oder wenn er als Arbeitnehmer registriert werden möchte - dann braucht man bereits Dokumente über das Konsulat.

Ich kenne Typen, die so gearbeitet haben - sie sind einfach als Freelancer geblieben und haben dem Unternehmen Rechnungen gestellt, das war für alle einfacher.

Aber wenn dein Freund wirklich den Status eines angestellten Mitarbeiters mit Sozialversicherung möchte, kommt man um eine Beratung mit dem Buchhalter des Unternehmens nicht herum, denn die Steuervorschriften unterscheiden sich zwischen den Ländern.

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