Er muss nicht sofort losrennen und ein Visum beantragen - Fernarbeit aus Georgien erfordert technisch gesehen keins, wenn er physisch nicht nach Russland einreist.
Das Problem ist, dass das russische Unternehmen den Vertrag richtig gestalten und sich mit den Steuern auseinandersetzen muss: entweder einen Vertrag als ausländischer Auftragnehmer abschließen und ihm in Fremdwährung auf ein ausländisches Konto zahlen, oder wenn er als Arbeitnehmer registriert werden möchte - dann braucht man bereits Dokumente über das Konsulat.
Ich kenne Typen, die so gearbeitet haben - sie sind einfach als Freelancer geblieben und haben dem Unternehmen Rechnungen gestellt, das war für alle einfacher.
Aber wenn dein Freund wirklich den Status eines angestellten Mitarbeiters mit Sozialversicherung möchte, kommt man um eine Beratung mit dem Buchhalter des Unternehmens nicht herum, denn die Steuervorschriften unterscheiden sich zwischen den Ländern.