Wohnung verkauft, aber der Käufer holt seine Sachen aus den Schränken nicht ab - wie kann ich sie loswerden?

Ich habe die Wohnung 2025 verkauft, wir haben ein Übergabeprotokoll erstellt und der neue Eigentümer hat die Schlüssel erhalten. Aber in den eingebauten Schränken und in der Abstellkammer sind seine Sachen geblieben - Kartons, alte Möbel, Dokumente. Er holt sie seit mehreren Monaten nicht ab. Habe ich das Recht, diese Sachen wegzuwerfen, oder muss es da ein bestimmtes Verfahren geben?

2 Antworten

★ Beste Antwort

Technisch gesehen ist das bereits seine Wohnung und seine Sachen, also kannst du sie nicht einfach wegwerfen - das könnte als Sachbeschädigung ausgelegt werden. Es gibt aber durchaus einen legalen Weg, das Problem zu lösen. Die sicherste Variante ist, ihm einen Brief zu schreiben (am besten per Einschreiben mit Rückschein), in dem du ihn aufgeforderst, die Sachen innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen, zum Beispiel zwei Wochen. Führe in dem Brief auf, was genau in den Schränken und Abstellkammern steht, und mach klar, dass du nach Ablauf der Frist Maßnahmen ergreifen wirst.

Falls er nicht reagiert, kannst du ihn mit zwei Zeugen einladen, ein Protokoll über die in der Wohnung zurückgelassenen Gegenstände aufstellen und alles in ein Lagerhaus bringen (kostenpflichtige Lagerung). Die Lagerkosten kannst du dir später von ihm zurückholen. Oder, falls die Sachen offensichtlich niemand braucht und nur Platz wegnehmen, kannst du einen Polizeibeamten einladen, der ein Protokoll über das gefundene Eigentum aufstellt - das dokumentiert, dass du rechtmäßig versucht hast, es dem Eigentümer zurückzugeben.

Wichtig ist: Dokumentiere alles schriftlich und mit Zeugen. Das schützt dich, falls er später noch etwas fordern sollte oder sich beschwert. Normalerweise reagieren Leute schnell, wenn sie kapieren, dass sie für die Lagerung zahlen müssen oder andere Unannehmlichkeiten entstehen.

Das Wichtigste ist, nicht zu denken, dass das „sein" Problem und „seine" Sachen sind. Formal ja, die Wohnung gehört ihm, aber Sie haben das Übergabeprotokoll genau deshalb unterschrieben, um den Zustand zu dokumentieren. Wenn dort etwas zurückgeblieben ist, ist das schon Ihr Problem, solange Sie Eigentümer sind oder solange Sie nicht alles schriftlich in sauberem Zustand übergeben haben.

Der einfachste und sicherste Weg ist, ihm einen beglaubigten Brief mit Zustellbestätigung zu schicken. Im Brief geben Sie an, dass seine Sachen in der Wohnung zurückgeblieben sind, und fordern ihn auf, sie innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen (normalerweise 7 bis 30 Tage). Das hinterlässt eine schriftliche Spur. Nach Ablauf der Frist können Sie, wenn er nicht erscheint, vor Gericht Klage einreichen, um ihn zur Abholung des Eigentums zu veranlassen oder Schadensersatz für Lagerung und Reinigung geltend zu machen. Das Gericht wird ihn zwingen, die Sachen abzuholen oder Ihre Kosten zu erstatten.

Es gibt aber auch eine praktischere Variante, die oft schneller funktioniert - rufen Sie ihn an und sagen Sie ihm direkt: Die Sachen sind im Weg, Sie vermieten die Wohnung zur Zeit zur Renovierung oder für einen Verkauf, deshalb werden sie morgen oder übermorgen auf den Müll gehen. Manchmal bringt so ein „Ultimatum" die Leute viel schneller zum Handeln als offizielle Briefe. Wichtig ist, dass Sie danach nicht in die Knie gehen und wirklich einen Gestalter oder Möbelpacker anrufen, der alles abholt. Wenn er merkt, dass Ihnen ernst ist, taucht er normalerweise auf.

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