Das Wichtigste ist, nicht zu denken, dass das „sein" Problem und „seine" Sachen sind. Formal ja, die Wohnung gehört ihm, aber Sie haben das Übergabeprotokoll genau deshalb unterschrieben, um den Zustand zu dokumentieren. Wenn dort etwas zurückgeblieben ist, ist das schon Ihr Problem, solange Sie Eigentümer sind oder solange Sie nicht alles schriftlich in sauberem Zustand übergeben haben.
Der einfachste und sicherste Weg ist, ihm einen beglaubigten Brief mit Zustellbestätigung zu schicken. Im Brief geben Sie an, dass seine Sachen in der Wohnung zurückgeblieben sind, und fordern ihn auf, sie innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen (normalerweise 7 bis 30 Tage). Das hinterlässt eine schriftliche Spur. Nach Ablauf der Frist können Sie, wenn er nicht erscheint, vor Gericht Klage einreichen, um ihn zur Abholung des Eigentums zu veranlassen oder Schadensersatz für Lagerung und Reinigung geltend zu machen. Das Gericht wird ihn zwingen, die Sachen abzuholen oder Ihre Kosten zu erstatten.
Es gibt aber auch eine praktischere Variante, die oft schneller funktioniert - rufen Sie ihn an und sagen Sie ihm direkt: Die Sachen sind im Weg, Sie vermieten die Wohnung zur Zeit zur Renovierung oder für einen Verkauf, deshalb werden sie morgen oder übermorgen auf den Müll gehen. Manchmal bringt so ein „Ultimatum" die Leute viel schneller zum Handeln als offizielle Briefe. Wichtig ist, dass Sie danach nicht in die Knie gehen und wirklich einen Gestalter oder Möbelpacker anrufen, der alles abholt. Wenn er merkt, dass Ihnen ernst ist, taucht er normalerweise auf.