2 Antworten

★ Beste Antwort

Keine Panik - du kannst die Erbschaft noch ausschlagen, auch wenn Schulden bekannt sind! Das ist sogar oft der Grund, warum Leute das tun. Du musst dich aber beeilen, weil die Frist nur 6 Wochen nach Bekanntgabe des Erbfalls läuft. Geh zum Nachlassgericht und reiche formell ein, dass du ausschlägst - dann bist du aus dem Schneider und hast keine Schulden zu zahlen!

Die Sechswochenfrist ist hart, da stimm ich zu - aber der entscheidende Punkt ist: du kannst ausschlagen, auch wenn du die Schulden schon kennst. Das ist sogar ziemlich häufig der Grund. Allerdings musst du dich wirklich sputen, weil diese Frist ab dem Zeitpunkt läuft, an dem du vom Todesfall erfährst. Wenn du zu spät ausschlägst, bist du voll haftbar für alles, was die verstorbene Person schuldet - egal wie viel das ist.

Wichtig: du brauchst einen Notar oder musst zum Gericht gehen, um es offiziell zu erklären. Eine E-Mail oder ein Brief reicht nicht. Manche Leute denken, wenn sie einfach nix machen und das Erbe nicht annehmen, ist es weg - aber falsch. Wenn die Frist vorbei ist und du nichts getan hast, hast du automatisch geerbt. Also wirklich: ruf sofort einen Notar an oder geh zum Amtsgericht in deiner Nähe. Die können dir auch sagen, ob es überhaupt sinnvoll ist, auszuschlagen oder ob das Erbe vielleicht doch positiv ist.

Die Schulden müssen nicht größer sein als der Nachlass - oft geht es einfach darum, dass jemand pleite war und du nicht für seine Schulden einstehen willst. Das ist völlig legitim und genau wofür die Ausschlagungsmöglichkeit da ist.

Deine Antwort

Anmeldenzum Beantworten.