Hier kommt es nicht so sehr auf die Summe an, sondern darauf, wie das Finanzamt das interpretieren kann. Nach dem Gesetz schuldest du keine Steuer, wenn du persönliche Gegenstände verkaufst, die du wirklich selbst benutzt hast. Aber "ein halbes Jahr regelmäßige Verkäufe" klingt nach geschäftlicher Tätigkeit, und die Inspektoren werden das bemerken. Sie werden auf die Häufigkeit der Anzeigen achten, ob die Sachen neu sind (oder eindeutig umgewandelte Ware), und ob du Handelserfahrung hast.
Das Schwierigste hier ist zu beweisen, dass es wirklich deine alten Sachen sind und nicht gekaufter Bestand. Speicher Screenshots deiner Anzeigen, in denen du ehrlich den Zustand beschreibst ("benutzt", "Kratzer", "abgenutzt") - das wirkt zu deinen Gunsten. Falls du dich absichern möchtest und es trotzdem erklären willst: du kannst die Steuererklärung ausfüllen und das Einkommen als "Gewinn aus dem Verkauf von Vermögen" angeben, dafür gibt es eine spezielle Zeile. Beim Verkauf persönlicher Gegenstände ist der Steuersatz normalerweise niedriger oder kann unter bestimmten Bedingungen null sein (zum Beispiel, wenn du den Gegenstand länger als drei Jahre hattest).
Geheimtipp: Falls das Finanzamt dir Briefe mit Fragen schickt, ignorier sie nicht. Ruf lieber gleich deine örtliche Dienststelle an und frag, ob du in deinem Fall eine Steuererklärung einreichen musst - sie werden dir konkret antworten, und dann hast du eine dokumentierte Position. Außerdem zeigt das Redlichkeit.