Hast du das Freelance-Einkommen offiziell angemeldet oder sind das „graue" Einnahmen?
Weil wenn beide Einkommensquellen offiziell sind, dann musst du einen Teil auf jeden Fall versteuern. Der Arbeitgeber behält Steuern nur von seinem Teil deines Gehalts ein - das ist seine Pflicht. Aber das Freelance-Einkommen sieht er nicht und kann danach nicht rechnen! Deshalb musst du selbst eine Steuererklärung für das Steuerjahr einreichen. Darin gibst du alles an: das Gehalt von der Firma, die Einnahmen aus den Aufträgen und alle Steuern, die der Arbeitgeber bereits einbehalten hat. Normalerweise ergibt sich bei zwei Einkommensquellen eine Nachberechnung, manchmal kommt Geld zurück, manchmal musst du nachzahlen.
Wenn das Freelance-Einkommen aber nicht beim Finanzamt registriert ist (keine Gewerbeanmeldung, keine Verträge, keine Papiere) - das ist eine ganz andere Geschichte, aber sehr riskant. Das Finanzamt kann inoffizielle Zahlungen auf deinem Konto finden und Erklärungen verlangen. Am ehrlichsten ist es, die Freelance-Tätigkeit als Gewerbebetrieb oder als Selbstständiger anzumelden - dann ist wenigstens alles transparent und legal. Danach zahlst du einfach die fälligen Abgaben und reichst einmal im Jahr einen Bericht ein, ganz einfach.