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Nein, das Unternehmen kann keinen Essensgutschein abziehen, wenn du mitten im Arbeitstag gehst - ein Essensgutschein ist eine Sozialleistung und darf nur abgezogen werden, wenn du keinen ganzen Arbeitstag anwesend warst oder wenn du eine ungerechtfertigte Abwesenheit hast, die dich aus dem normalen Arbeitsablauf nimmt. Wenn du gegangen bist, aber einen Teil des Tages gearbeitet hast, bleibt der Gutschein dein Recht.

Bist du mitten in der Nacht gegangen oder nur ein paar Stunden früher? Weil wenn du nur vor Ende deiner Schicht gegangen bist, darf das Unternehmen dir das nicht abziehen - die Essensgutscheine sind dein Recht für den gearbeiteten Tag, egal wann du gegangen bist.

oliveira65 asker Ich bin 3 Stunden früher gegangen, aber ich habe einen großen Teil des Tages gearbeitet. Danke für die Info!

Das hängt stark davon ab, wie dein Unternehmen das regelt, denn die Gesetzgebung ist nicht so eindeutig, wie es scheint. Mahlzeitengutscheine gelten als Leistung, aber es gibt Unternehmen, die in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen Regeln festhalten, wonach sie proportional abgezogen werden, wenn du nicht die ganze Arbeitszeit erfüllt hast - und das ist leider in der Regel rechtlich gültig. Am besten schaust du in deinen Vertrag, und wenn du unsicher bist, fragst du deine Gewerkschaft oder sogar einen Arbeitsanwalt, denn jeder Fall ist unterschiedlich.

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