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Hab mich da auch schon reingekniet, und das wichtigste ist: die Gebühren sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern werden zwischen Makler und Auftraggeber verhandelt. Das heißt, es gibt keine feste Quote für 2026 - die Spannen sind regional sehr unterschiedlich und liegen grob zwischen 3 und 7,5 Prozent der Kaufsumme, oft plus Mehrwertsteuer. Selbst wenn theoretisch das Bestellerprinzip gilt, landen die Kosten in der Praxis häufig trotzdem beim Käufer, weil das im Vertrag entsprechend geregelt wird. Lohnt sich, mehrere Makler zu kontaktieren und konkret nach deren Gebühren zu fragen, statt dich auf Richtwerte zu verlassen.

Geht's dir um Immobilienmakler oder um andere Maklerverhältnisse? Bei Immobilien ist seit 2020 in Deutschland das Bestellerprinzip in Kraft - wer den Makler beauftragt, zahlt die Gebühr, nicht automatisch der Verkäufer. Die Höhe ist nicht bundesweit festgelegt, sondern wird zwischen Makler und Auftraggeber verhandelt, liegt aber typischerweise irgendwo zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises (plus MwSt.).

fischer1983 asker Ja, um Immobilienmakler! Danke für die ausführliche Erklärung!

Bei der Immobiliensuche habe ich mich mit den Gebühren auch schon rumgeärgert. Das Bestellerprinzip gilt tatsächlich, aber es gibt dabei ne wichtige Fallstricke, die viele übersehen: Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei 7,14% plus Mehrwertsteuer (also circa 8,5% brutto), aber das heißt nicht, dass alle Makler das auch so handhaben. Viele verlangen weniger, aber manche versuchen auch, die volle Summe zu kassieren - und du musst dann aktiv verhandeln oder dich informieren, was üblich ist in deiner Region.

Das Gemeine ist, dass die Gebühren regional unterschiedlich sind und es auch vom Einzelfall abhängt. In manchen Gegenden zahlt man eher 5-6%, in anderen die vollen 7,14%. Wichtig: Wenn du selbst nen Makler beauftragst (nicht der Verkäufer), dann bist du auch derjenige, der zahlt. Das wird aber oft nicht klar kommuniziert. Also immer vorher schriftlich klären, wer welche Gebühren übernimmt und wie hoch die konkret sind - nicht einfach annehmen, dass der andere die zahlt.

Die Maklergebühr ist seit 2020 gesetzlich gedeckelt - maximal 5,95 % plus Mehrwertsteuer, und wer den Makler beauftragt, zahlt auch 🏠 Das gilt 2026 genauso wie damals. Wichtig: Manche Makler versuchen trotzdem, beide Seiten zur Zahlung zu bewegen, da lohnt sich ein Blick ins Vertrag!

Was noch wichtig ist: Selbst wenn der Makler dich beauftragt hat, kannst du die Gebühren oft noch verhandeln - viele rechnen nicht damit, dass man fragt. Bei größeren Immobilien oder wenn du mehrere Objekte vermittelst, gibt's da oft Spielraum nach unten. Lohnt sich, vorher zu googeln, was in deiner Region üblich ist, damit du weißt, womit du in Gespräche gehen kannst.

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